… der Klütschule
Rechtliche Rahmenbedingungen
Es gilt der Erlass zu Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen vom 22.03.2012
Grundsätzliches
- Es werden nur Hausaufgaben gestellt, die die Schüler und Schülerinnen selbstständig erledigen können.
- Der zeitliche Rahmen beträgt in der Regel 30 Minuten.
- Vor Ferien und Feiertagen sowie von Freitag auf Montag gibt es keine verbindlichen Hausaufgaben, jedoch freiwillige Übungsangebote.
- Hausaufgaben werden nicht zensiert. Sie sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden.
- Nicht immer ergibt sich aus dem Unterricht eine Hausaufgabe. In diesem Fall sind Lesen und Kopfrechnen immer eine sinnvolle Übungsaufgabe.
- Grundsätze der Hausaufgabengestaltung werden auf Elternabenden besprochen. Die Tipps zur Erledigung der Hausaufgaben werden ausgehändigt.
Ziel der Anfertigung von Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der Übung, Anwendung und Sicherung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischen Techniken. Sie können ebenso die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte sowie die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen zum Zweck haben. Daher ist die Anfertigung von Hausaufgaben eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche, schulische Mitarbeit.