Masern-Infos

                                                                                                                                                             11.10.2021

Liebe Eltern,

am 01.03.2020 trat das neue Masernschutzgesetz in Kraft. Hier ist festgelegt, dass für alle Schulkinder ein Nachweis über eine Masernschutzimpfung in der Schule vorgelegt werden muss. Der Nachweis über einen altersentsprechenden Masernschutz kann auf mehreren Wegen belegt werden:

  • Kopie des Impfausweises
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Bescheinigung einer staatlichen Einrichtung (z.B. Gesundheitsamt)

Der Nachweis muss hier in der Schule dokumentiert werden.

Wird der Nachweis nicht vorgelegt, müssen wir dieses Versäumnis namentlich an das Gesundheitsamt melden.

Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis bis zum 13.11.2021 vor.

Dieses kann als E-Mail geschehen oder in Form einer Kopie der o.g. Bescheinigungen (Briefkasten/Postmappe Ihres Kindes).

Wenn Sie den entsprechenden Nachweis für Ihr Kind bereits hier oder in einer anderen Schule erbracht haben, müssen Sie diesen nicht erneut einreichen.

Weitere Informationen und Formulare dazu finden Sie hier:

Info Landesgesundheitsamt Masern

Ärztliche Bescheinigung